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Vor der Beschichtung

Anforderung an die zu beschichtenden Teile

Gemäß unseren “Allgemeinen Angebots- und Lieferbedingungen”  müssen die angeführten Teile in einem beschichtungsfähigem Zustand sein. Unter beschichtungsfähig verstehen wir im wesentlichen folgende Voraussetzungen:

  • Beschichtbare Werkstoffe sind alle metallischen Werkstoffe (Aluminium und Titan nur bedingt).

  • Es muss stets eine Angabe über den Werkstoff einschließlich Härte und Wärmebehandlung gemacht werden. Die Werkstoffe müssen entmagnetisiert sein.

  • Der Oberflächenzustand der Teile muss metallisch blank, gesäubert und frei von Korrosion sein.

  • Vorbehandelte Oberflächen müssen mit uns abgestimmt werden. Geschliffene Oberflächen müssen frei von Schleifrissen und Oxidhäutchen sein.

  • Kanten sollen gratfrei sein. Polierte Flächen müssen frei von Rückständen sein und Grübchen nicht mit Poliermittel abgedeckt sein.

  • Es darf keine andere Schicht aufgebracht sein. Die Oberflächen müssen frei sein von Rissen, Poren, Kratzern, Spänen, Rost, Farbe, Wachs und dergleichen.

Konservierung und Verpackung

Die Teile und Werkzeuge sollten zum Schutz gegen Rostbildung leicht mit wasserverdrängendem Schutzöl behandelt werden. Dieses muss sich jedoch bei unserer alkalischen Reinigung rückstandsfrei entfernen lassen.

Glanzpolierte Flächen sollten mit einer säurefreien PVC-Folie von mindestens 0,05 mm abgedichtet sein. Alle Teile und Werkzeuge sind so zu verpacken, dass sie weder durch gegenseitige noch durch äußere Einwirkung mechanisch beschädigt werden. Die Verpackung sollte auch zum Rücktransport geeignet sein. Weitere Einzelheiten zur Bearbeitung und Lieferzeit kann nach Absprache und Zusendung einer technischen Zeichnung vereinbart werden.

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